Wie man Rückschritt als Fortschritt verkauft ...
Herr Klingbeil möchte uns Glauben machen, mit der Beendigung des Ehegattensplittung und womöglich noch der Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung eine gute Tat für die Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen zu begehen. Wirklich?
Wodurch wird die Erwerbstätigkeit von Frauen (übrigens aktuell so hoch wie nie zuvor…) denn tatsächlich behindert?
Nachweislich wird heute immer noch gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern nicht gleichwertig bezahlt! Nachweislich werden Frauen in der beruflichen Entwicklung gebremst, weil Männer bei gleicher Qualifikation bevorzugt zum Zuge kommen – auch wenn es offiziell keiner wahrhaben will: Viele Manager fürchten das „Risiko“ von Schwangerschaften und dadurch bedingten Ausfällen und befördern lieber einen Mann in eine Führungsposition oder stellen lieber einen Mann ein. Natürlich werden das nur besonders dumme Manager zugeben – nach außen wird alles immer wieder schöngeredet und im Einzelfall ist der Nachweis schwer zu führen.
Dass Elternzeit und auch die Erledigung der häuslichen Aufgaben in einer Partnerschaft (nicht nur in der Ehe…) heute immer noch überwiegend durch die Frauen übernommen werden, hat mehrere Gründe. Zunächst mal können Männer heute immer noch keine Kinder gebären. Auch das natürlich Stillen funktioniert da nicht so ganz. Doch außerdem (s.o.) werden Männer meist besser bezahlt, als Frauen. Und leider sind Männer auch heutzutage immer noch in der Mehrzahl nicht bereit, sich gleichermaßen an den häuslichen Tätigkeiten zu beteiligen, ihre berufliche Entwicklung durch Elternzeit oder Teilzeitarbeit zu gefährden.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang das bisherige „Ehegattensplitting“? Zwei Menschen in einer Partnerschaft, deren gegenseitige Unterhalts- und Sorgeverpflichtung auch vom Staat immer wieder gern herangezogen wird, wenn es um Sozialleistungen geht, erhalten durch das Ehegattensplitting einen fairen Ausgleich bei der Steuerschuld – sie müssen sich ihr gemeinsames Gesamteinkommen anrechnen lassen – dann sollen sie bitteschön auch alle steuerlichen Freibeträge gemeinsam nutzen dürfen. Keine Frau und kein Mann arbeitet deshalb weniger, weil der eigene Steuerfreibetrag dem Partner oder der Partnerin zugutekommt.
Die kostenlose „Familienversicherung“ in der Krankenversicherung ist ebenfalls kein Hinderungsgrund für die Ausweitung der Erwerbstätigkeit. Bevor die Finanzlage der Krankenkassen durch solche Leistungseinschnitte verbessert wird, sollte der Staat zum Beispiel alle Belastungen durch die Verpflichtung zur Übernahme beitragsloser Leistungen an Bürgergeldempfänger den Krankenkassen erstatten – das wäre ein zweistelliger Milliardenbetrag, ein Vielfaches der Kosten der Familienversicherung.
Lieber Herr Klingbeil, wenn sie die Unfähigkeit ihrer Koalitionsregierung zu Einsparungen an den richtigen Stellen vertuschen wollen, versuchen sie doch bitte nicht, uns alle für blöd zu verkaufen und die finanziellen Belastungen als Wohltat für die Betroffen darzustellen!